Angstmache aus Geschäftsinteresse?

Der Vermögensverwalter Markus Richert hat auf den Finanzplattformen Finanzen.net und wallstreet:online einen Text veröffentlicht, der Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen animieren soll, vorzeitige Altersrente zu beziehen und die ersparten Beiträge in alternative Geldanlagen zu investieren.

Die Vorgehensweise ist durchsichtig: mit einer Mischung aus Allgemeinplätzen und falschen Behauptungen soll suggeriert werden, Versorgungswerks-Renten seien unsicher. Zunächst wird zutreffend dargelegt, das offene Deckungsplanverfahren sei krisenfester und weniger abhängig von demographischen Veränderungen und Kapitalmarktschwankungen. Dann wird jedoch unter Verwendung überhöhter Zahlen behauptet, das Verfahren gerate durch die Steigerung der Lebenserwartung unter Druck – ein Widerspruch in sich. Dass die Niedrigzinsphase kapitalgedeckten Systemen Probleme bereitet, ist hingegen eine banale Erkenntnis und alles andere als neu. Gleiches gilt für die Aussage, der Rechnungszins sei kein Garantiezins. Grob fahrlässig ist es dagegen, daran die Folgerung zu knüpfen, es drohten Renteneinbußen.

Doch damit nicht genug: seine fehlende Sachkenntnis demonstriert der Autor endgültig mit der Aussage, die Versorgungswerke unterlägen der Aufsicht der Länder, eine übergeordnete Finanzaufsicht wie die BaFin gebe es jedoch nicht. Ganz offensichtlich ist, dass auch eine Länderaufsicht eine übergeordnete ist. Hinzu kommt, dass die Länder nicht nur eine Missbrauchsaufsicht führen wie die BaFin, sondern jeden Jahresabschluss eines Versorgungswerks ebenso genehmigen müssen wie Satzungsänderungen. Die Jahresabschlüsse der Versorgungswerke müssen zudem von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Die Versorgungswerke selbst haben Aufsichtsgremien, die mit Berufsstands-Vertretern besetzt sind. Diese dichte und mehrstufige Aufsichts- und Kontrollstruktur ist einmalig im deutschen Sozialstaat. Einen Rettungsschirm wie Protektor braucht es logischerweise in diesem System nicht, wohl aber für die von der BaFin an längerer Leine geführten privaten Versicherungen.

Fazit: Richerts Text ist der durchsichtige Versuch, eine von ihm als solvent ausgemachte Zielgruppe aus der Sicherheit der Versorgungswerke heraus und in die Unsicherheit des freien Kapitalmarkts zu lotsen. Cui bono?

Quelle: ABV